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Neues FG Verfahren zur doppelten Rentenbesteuerung

Mit dem Alterseinkünftegesetz kam der Gesetzgeber den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur nachgelagerten Besteuerung von Alterseinkünften ab dem Jahr 2005 nach.

PROBLEMSTELLUNG

Mit dem Alterseinkünftegesetz kam der Gesetzgeber den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur nachgelagerten Besteuerung von Alterseinkünften ab dem Jahr 2005 nach. Seither steht die Besteuerung der Renten in der Kritik, denn Rentner müssten ihre Renteneinkünfte versteuern, obwohl die gezahlten Rentenversicherungsbeiträge bei der Einkommensteuer vor 2005 nicht als Sonderausgaben absetzbar waren.

NEUES FG-VERFAHREN ANHÄNGIG

Beim Finanzgericht (FG) des Saarlandes ist jetzt ein weiteres Verfahren anhängig, das die Frage der Doppelbesteuerung von Renten ab dem 1.1.2005 zum Gegenstand hat (Az. 3 V 1023/21). In dem Verfahren wurde erstmals eine Rechnung für eine Doppelbelastung vorgelegt. Die Klägerin, die über ihr gesamtes Arbeitsleben Beiträge in die Rentenversicherung einbezahlt hatte, kommt in dem Verfahren zu einer doppelten Steuerbelastung von knapp 20 %.

ANHÄNGIGES BFH-VERFAHREN

Vor dem Bundesfinanzhof (BFH) ist derzeit ein Verfahren zu dieser Thematik anhängig. Der BFH wird in dieser Entscheidung dazu Stellung nehmen, unter welchen Voraussetzungen sich eine Doppelbesteuerung ergibt und welche Folgen eine solche doppelte Besteuerung hat. Rentner können sich für Einsprüche auf dieses Verfahren berufen (Az.: X R 20/19). Ein Einspruch ist notwendig, da die Doppelbesteuerung von Renten nicht auf der Liste der vorläufigen Steuerfestsetzungen enthalten ist.

Erscheinungsdatum: 

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