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Umlagesätze für Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall

Wahlmöglichkeit bis 25.1.2021

U1-UMLAGEVERFAHREN

Betriebe mit bis zu 30 Mitarbeitern können im Rahmen des U1-Umlageverfahrens eine Erstattung ihrer Aufwendungen für Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall erhalten. Die Erstattungssätze der Krankenkassen liegen zwischen 40 % und 80 %.

UNTERSCHIEDLICHE KRANKHEITSZEITEN BERÜCKSICHTIGEN

Ist beispielsweise Arbeitnehmer A in der Krankenkasse X versichert und war in der Vergangenheit noch nie krank, die Arbeitnehmer B und C (versichert bei Krankenkasse Y) jedoch mehrmals arbeitsunfähig, sollte bei Krankenkasse X der ermäßigte Umlagesatz und bei der Krankenkasse Y der allgemeine oder erhöhte Umlagesatz gewählt werden. Die Sätze können noch bis zur Abgabe des Beitragsnachweises 2021 (am 25.1.2021) gewählt werden. An die Wahl ist der Arbeitgeber ein Jahr gebunden.

Erscheinungsdatum: 

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. 

Über uns: Die F&S Steuerberatung ist eine innovative Kanzlei, die in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Themenbereichen in Berlin Mitte berät. Die Digitalisierung bietet viele Möglichkeiten nah am Mandanten zu sein. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!

Vereinbaren Sie hierzu einfach telefonisch einen Termin oder schicken Sie uns eine Anfrage über unser Kontaktformular. 

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