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Neue Grundsteuer Teil II

Erklärungs- und Anzeigepflichten

ABGABE DER FESTSTELLUNGSERKLÄRUNGEN AB JULI 2022

Immobilieneigentümer müssen zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgeben (§ 228 BewG). Die Erklärungspflicht trifft neben den Grundstückseigentümern auch Erbbauberechtigte. Die Erklärungspflicht besteht ab 1.7.2022. Je nach Grundstücksart (Wohngrundstücke, Nichtwohngrundstücke) sind unterschiedliche Angaben in den Feststellungserklärungen erforderlich. Die Aufforderung zur Abgabe soll durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Viele Bundesländer benachrichtigen die Erklärungspflichtigen zusätzlich schriftlich. Die Abgabefrist endet voraussichtlich am 31.10.2022. Für beratene und unberatene Erklärungspflichtige gelten dieselben Abgabefristen.

ÄNDERUNG DER TATSÄCHLICHEN VERHÄLTNISSE

Kommt es nach der letzten Feststellungserklärung zu einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf den Grundsteuerwert, die Vermögens- oder Grundstücksart auswirken, obliegt dem Grundstückseigentümer eine Anzeigepflicht. Die Anzeige ist binnen eines Monats nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres abzugeben, indem die Änderungen eingetreten sind.

Erscheinungsdatum: 

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. 

Über uns: Die F&S Steuerberatung ist eine innovative Kanzlei, die in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Themenbereichen in Berlin Mitte berät. Die Digitalisierung bietet viele Möglichkeiten nah am Mandanten zu sein. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!

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